Urteil Wohnungsverwaltung
Schlagworte
Wohnungsverwaltung; Wohnungsverwalter; Verwalter; Makler; Provisionsanspruch; Wohnungsvermittlung
Leitsatz
Ein Wohnungsmakler, der eine typischerweise der Wohnungsverwaltung zugehörige Aufgabe erfüllt und dadurch auch nur geringe Zweifel an seiner Unabhängigkeit aufkommen läßt, steht dem Verwalter gleich und hat somit keinen Provisionsanspruch aus Wohnungsvermittlung.
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