Urteil Wohnungsvermittlung
Schlagworte
Wohnungsvermittlung; Verwaltertätigkeit; Provisionsanspruch; Makler; Neutralitätspflicht
Leitsatz
Nimmt ein Wohnungsmakler für den Vermieter Verwaltungstätigkeiten - auch unentgeltlich - wahr, die mit der Neutralitätspflicht des Maklers unvereinbar sind, steht ihm kein Provisionsanspruch aus der Wohnungsvermittlung zu.
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