Urteil Wohnungsvermittlung
Schlagworte
Wohnungsvermittlung; Provisionsanspruch; Provision; Belegungsrecht; Modernisierungsvereinbarung
Leitsatz
Für eine mit öffentlichen Mitteln modernisierte Wohnung, für die ein Belegungsrecht der Gemeinde sowie eine Mietobergrenze vereinbart ist, kann der Makler aus der Vermittlung eines Mietvertrags selbst dann keinen Provisionsanspruch gegen den Wohnungssuchenden geltend machen, wenn die Gemeinde von dem Belegungsrecht keinen Gebrauch gemacht hat.
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