Urteil Wohnungsrücknahme ohne Rücksicht auf Wohnungszustand


Schlagworte

Wohnungsrücknahme ohne Rücksicht auf Wohnungszustand

Leitsatz (der Redaktion)

Der Vermieter ist bei Beendigung des Mietverhältnisses zur Rücknahme der Wohnung auch dann verpflichtet, wenn diese nicht vollständig geräumt ist. Eine Vorenthaltung der Räume durch den Mieter liegt nur dann vor, wenn sich aus Art und Umfang der zurückgelassenen Gegenstände ergibt, daß dem Vermieter eine Inbesitznahme nicht möglich ist. Ersatzansprüche wegen etwaigen Aufwands für die vollständige Räumung sowie wegen Rückgabe der Mietsache in beschädigtem oder verschlechtertem Zustand sind davon nicht berührt.

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