Urteil Wohnungsrückgabe
Schlagworte
Wohnungsrückgabe; vertragsgemäßer Gebrauch; Styropor-Deckenplatten; Plastikfolien auf Türen
Leitsatz
Der Mieter ist im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs berechtigt, Styropor-Platten an den Decken und Plastikfolien auf Türen und Türrahmen anzubringen; beides hat er bei Rückgabe der Wohnung zu entfernen.
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