Urteil Wohnungsleerstand
Schlagworte
Wohnungsleerstand
Leitsatz
1. Art. 6 § 1 Mietrechtsverbesserungsgesetz ermächtigt die Landesregierungen nicht zum Erlaß einer Vorschrift, nach der jedes Leerstehenlassen von Wohnraum ohne Rücksicht auf die ernsthaften Bemühungen des Verfügungsberechtigten den Wohnraum zweckgerecht zu vermieten, als Zweckentfremdung anzusehen ist.
2. § 1 Abs. 2 c Zweckentfremdungsverbot-Verordnung ist verfassungskonform dahin auszulegen, daß eine Zweckentfremdung jedenfalls dann nicht vorliegt, wenn Wohnraum nur deshalb leersteht, weil der Verfügungsberechtigte trotz ernsthafter Bemühungen keinen Mieter zu einer kostendeckenden Miete findet.
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