Urteil Wohnungsgarten


Schlagworte

Wohnungsgarten; Kleingartenparzelle; Baulichkeit; Wohnraumlenkung; Wohnungstausch; Wohnlaubenentgelt; Sachenrechtsbereinigung; Wochenendhaus; Scheinbestanteil; Erholungsgrundstück

Leitsätze

a) Zum Begriff des Wohnungsgartens im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 BKleingG.

b) Darf eine auf der Kleingartenparzelle errichtete, im Eigentum des Pächters stehende Baulichkeit von diesem nach der Überleitungsvorschrift des § 20 a Nr. 8 BKleingG weiterhin zu Wohnzwecken genutzt werden, so handelt es sich bei dieser Parzelle auch dann nicht um einen Wohnungsgarten im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 BKleingG, wenn dem Pächter im Zusammenhang mit dem Erwerb dieser Baulichkeit nach dem Wohnraumlenkungsrecht der DDR eine Zustimmung zum Wohnungstausch erteilt worden war.

c) Der Verpächter kann auch dann ein angemessenes Wohnlaubenentgelt nach § 20 a Nr. 8 Satz 2 BKleingG verlangen, wenn es sich bei der zu Wohnzwecken genutzten Baulichkeit um ein Eigenheim im Sinne des DDR-Rechts handelt, das nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 Buchst. e SachenRBerG der Sachenrechtsbereinigung unterliegt.

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