Urteil Wohnungseigentumsverwalter
Schlagworte
Wohnungseigentumsverwalter; ordnungsgemäße Verwaltung; Anfechtung des Verwalterbestellungsbeschlusses; einstweilige Anordnung
Leitsatz
Die Bestellung eines (zweiten) Verwalters durch die Wohnungseigentümer neben einem vom Gericht durch einstweilige Anordnung als Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung eingesetzten, widerspricht regelmäßig ordnungsgemäßer Verwaltung. Auf Anfechtung des Be-stellungsbeschlusses kann das Gericht die Wirksamkeit des Beschlusses durch einstweilige Anordnung für die Dauer des Verfahrens aussetzen. (Leitsatz der Redaktion)
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