Urteil Wohnungseigentumsverfahren
Schlagworte
Wohnungseigentumsverfahren; Verjährungseinrede; Richterablehnung
Leitsatz
Im Wohnungseigentumsverfahren kann ein Richter grundsätzlich nicht wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, wenn er bei der Erörterung von Schadensersatzansprüchen gegen den Verwalter auf eine mögliche Verjährung hinweist.
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