Urteil Wohnungseigentumssachen
Schlagworte
Wohnungseigentumssachen; Wohnungseigentumsgericht; Mahnverfahren; Erledigung der Hauptsache; Hauptsacheerledigung; Wohnungseigentumsverfahren
Leitsatz
Ist das Mahnverfahren gegen einen Wohnungseigentümer an das Wohnungseigentumsgericht abgegeben worden, sind für die Erledigung der Hauptsache die für Wohnungseigentumssachen geltenden Grundsätze maßgebend.
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