Urteil Wohnungseigentumsgesetz
Schlagworte
Wohnungseigentumsgesetz; dinglicher Arrest; Arrest; einstweilige Anordnung; Wohnungseigentumsverfahren
Leitsatz
Das Wohnungseigentumsgesetz sieht keinen dinglichen Arrest vor. Das schließt nicht aus, daß durch eine einstweilige Anordnung Wirkungen erreicht werden, die einem Arrest vergleichbar sind.
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