Urteil Wohnungseigentumsgericht
Schlagworte
Wohnungseigentumsgericht; Streitigkeit über Sondernutzungsrecht
Leitsatz
Streitigkeiten über den Geltungsbereich eines eingetragenen Sondernutzungsrechts sind im Verfahren nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 WEG zu entscheiden.
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