Urteil Wohnungseigentumsgericht
Schlagworte
Wohnungseigentumsgericht; Zuständigkeit; Eigentümer-Besitzer-Verhältnis
Leitsatz
Das Wohnungseigentumsgericht ist unzuständig, soweit es sich um eine Streitigkeit über Ansprüche auf Nutzungsentschädigung nach den Grundsätzen des Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses zwischen einzelnen Mitgliedern einer Wohnungseigentümergemeinschaft handelt.
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