Urteil Wohnungseigentümer als Nebenintervenient in einer Beschlussklage der GdWE
Schlagworte
Wohnungseigentümer als Nebenintervenient in einer Beschlussklage der GdWE
Leitsatz
Ein Wohnungseigentümer kann in einer Beschlussklage der GdWE auch dann als Nebenintervenient beitreten, wenn die Gemeinschaft verwalterlos ist und er diese im Verfahren allein vertritt. Die Stellung als Vertreter einer Partei führt nicht dazu, dass eine Nebenintervention ausgeschlossen ist.
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