Urteil Wohnungseigentum
Schlagworte
Wohnungseigentum; Erstveräußerung; Zustimmungserfordernis; Rückabwicklung
Leitsätze
1. Das Zustimmungserfordernis des § 12 Abs. 1 WEG gilt regelmäßig nicht für den Fall der Erstveräußerung von Wohnungseigentum durch den Grundstückseigentümer, der durch Teilung nach § 8 WEG Wohnungseigentum begründet hat.
2. Kommt es zur Rückabwicklung der Erstveräußerung und veräußert der ursprünglich teilende Eigentümer das Wohnungseigentum erneut, so ist jedenfalls die erneute Veräußerung gemäß § 12 Abs. 1 WEG zustimmungsbedürftig, ohne daß es darauf ankäme, inwieweit die Rückabwicklung auf einer gesetzlichen Pflicht des Ersterwerbers beruhte.
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