Urteil Wohnungseigentum
Schlagworte
Wohnungseigentum; Vereinbarung; Verwalterhonorar
Leitsatz
Eine Vereinbarung der Wohnungseigentümer, durch die das Verwalter-Honorar der Höhe nach für die Zukunft unabänderbar festgelegt wird, verstößt gegen die unabdingbare Vorschrift des § 20 Abs. 2 WEG und ist damit rechtsunwirksam.
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