Urteil Wohnungseigentum
Schlagworte
Wohnungseigentum; Wirtschaftsplan; einstweilige Anordnung
Leitsatz
Bei Bestehen eines entsprechenden Bedürfnisses darf das Wohnungseigentumsgericht für die Dauer des gerichtlichen Verfahrens einen Wirtschaftsplan, durch den die Verpflichtung der Wohnungseigentümer zur Zahlung der dort ausgewiesenen Wohngeldvorschüsse festgelegt wird, im Wege der einstweiligen Anordnung für sofort wirksam erklären. (Leitsatz der Redaktion)
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