Urteil Wohnungseigentum
Schlagworte
Wohnungseigentum; Zwangsvollstreckung; Vollstreckungsklausel
Leitsatz
Auch in Wohnungseigentumssachen bedarf es zur Durchführung der Zwangsvollstreckung einer mit der Vollstreckungsklausel versehenen Ausfertigung des Titels (vollstreckbare Ausfertigung).
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