Urteil Wohnungseigentum
Schlagworte
Wohnungseigentum; Sondernutzungsrecht; Gartenflächen; Beeteinfassungsmauern
Leitsatz
Auch Sondernutzungsrechte an Gartenflächen geben einem Wohnungseigentümer nicht das Recht, eigenmächtig sichtbare kniehohe Beeteinfassungsmauern zu errichten, selbst wenn das Mauerwerk sich durch seine Gestaltung in den Gesamtcharakter der Wohnanlage einfügt.
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