Urteil Wohnungseigentum


Schlagworte

Wohnungseigentum; Mehrheitsbeschluss; Auflistung von Gemeinschaftseinnahmen; Wirtschaftsplan; Überprüfung der Verwalterunterlagen; Verwalterhonorar; ordnungsgemäße Verwaltung

Leitsätze

1. Die Wohnungseigentümer können nicht durch Mehrheitsbeschluß generell auf die Auflistung von Gemeinschaftseinnahmen in künftigen Wirtschaftsplänen ver zichten.

2. Es widerspricht regelmäßig ordnungsmäßiger Verwaltung, vor Eingang der Unter lagen eines inzwischen abberufenen Verwalters zur Überprüfung dieser Unterlagen die Einsetzung eines Wirtschaftsprüfers sowie eines Rechtsanwaltes zu beschlie ßen.

3. Der Verfahrensgegenstand eines laufenden Wohnungseigentumsverfahrens und dessen Kostenregelung unterliegt nicht der Regelung durch Mehrheitsbeschluß der Eigentümergemeinschaft.

4. Es widerspricht ordnungsmäßiger Verwaltung, einem aus wichtigem Grund abbe rufenen Verwalter für die Zeit, in der er die Verwaltung nicht geführt hat, unge achtet der gerichtlichen Überprüfung der Abwahlgründe durch Mehrheitsbeschluß das volle Verwalterhonorar zuzubilligen.

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