Urteil Wohnungseigentum
Schlagworte
Wohnungseigentum; Änderung der Kostenverteilung; bestandskräftiger Mehrheitsbeschluß; Zitterbeschluß
Leitsatz
Eine durch bestandskräftigen Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümer vorgenommene Änderung der Gemeinschaftsordnung, die eine Änderung des Kostenverteilungsschlüssels, Bestimmungen über die Genehmigung baulicher Veränderungen und Hausordnungsvorschriften enthält, ist wirksam, nicht nichtig (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung des Senats).
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