Urteil Wohnungseigentum
Schlagworte
Wohnungseigentum; Veräußerung; Verwalter; Zustimmung; Antragsgegner; Veräußerungsbeschränkung
Leitsätze
1. Lehnt die Wohnungseigentümerversammlung es ab, die verweigerte Zustimmung des Verwalters zur Veräußerung von Wohnungseigentum (§ 12 Abs. 1 WEG) durch eine eigene Entschließung zu ersetzen, bleibt der Verwalter der richtige Antragsgegner im gerichtlichen Verfahren auf Zustimmung zur Veräußerung.
2. Zu den Voraussetzungen der Veräußerungsbeschränkung nach § 12 WEG.
Pfälz.
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