Urteil Wohnungseigentum
Schlagworte
Wohnungseigentum; Aufhebung des gerichtlich in Kraft gesetzten Wirtschaftsplan; Aktivlegitimation für rückständige Wohngelder
Leitsätze
1. Ein vom Gericht in Wohnungseigentumssachen im Wege der Einst-weiligen Anordnung in Kraft gesetzter Wirtschaftsplan kann nicht durch (Mehrheits-)Beschluß der Wohnungseigentümer ersatzlos auf-gehoben werden.
2. Jeder Wohnungseigentümer ist regelmäßig befugt, einen der Ge-meinschaft gegen einen Miteigentümer zustehenden Anspruch auf Zahlung rückständiger Wohngelder zu Händen des Verwalters gerichtlich geltend zu machen, wenn ein Wirtschaftsplan für alle Wohnungseigentümer verbindlich festgestellt worden ist, weil sie dann gerichtlich durchzusetzen grundsätzlich im Interesse aller Wohnungseigentümer liegt.
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