Urteil Wohnungseigentum


Schlagworte

Wohnungseigentum; Kostenentscheidung nach Hauptsacheerledigung; Aktivlegitimation für Anspruch auf Erstellung einer Jahresabrechnung

Leitsätze

1. Ein Rechtsmittel gegen die isolierte Kostenentscheidung nach Hauptsacheerledigung ist in Wohnungseigentumssachen nur statthaft, wenn auch gegen die Hauptsacheentscheidung ein Rechtsmittel gegeben wäre.

2. Jeder Wohnungseigentümer kann den Anspruch auf Erstellung einer Jahresabrechnung gegen den Verwalter gerichtlich geltend machen; einer Ermächtigung durch die übrigen Wohnungseigentümer bedarf er dazu nicht.

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