Urteil Wohnungseigentum
Schlagworte
Wohnungseigentum; Pauschalbetrag für Bewirtschaftungskosten für die Tiefgaragenstellplätze
Leitsatz
Die Wohnungseigentümer können wirksam vereinbaren, daß zur Deckung der Bewirtschaftungskosten für die Tiefgaragenstellplätze ein monatlicher Pauschalbetrag zu zahlen ist.
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