Urteil Wohnungseigentum
Schlagworte
Wohnungseigentum; Schadensersatzansprüche des Sondereigentümers wegen verspäteter Ausführung von Instandsetzungsarbeiten
Leitsatz
Werden erforderliche Instandsetzungsarbeiten am gemeinschaftlichen Eigentum von den Wohnungseigentümern erst verspätet ausgeführt, kann dies Schadensersatzansprüche eines Wohnungseigentümers wegen dadurch verursachter Schäden an seinem Sondereigentum begründen; Voraussetzung ist aber ein Verschulden der Wohnungseigentümer.
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