Urteil Wohnungseigentum
Schlagworte
Wohnungseigentum; Wohngeldvorschüsse; Aufteilung der Lasten und Kosten im Wirtschaftsplan
Leitsätze
1. Voraussetzung für die Pflicht zur Zahlung von Wohngeldvorschüssen ist ein Eigentümerbeschluß nicht nur über den Gesamtwirtschaftsplan, sondern auch über die "anteilmäßige Verpflichtung", also über die erforderliche Aufteilung der Lasten und Kosten auf die einzelnen Wohnungseigentümer.
2. Dem Eigentümerbeschluß muß unmittelbar entnommen werden können, welche Vorschüsse die einzelnen Wohnungseigentümer zu bezahlen haben. Dies erfordert grundsätzlich eine ausdrückliche Festlegung der jeweiligen Beträge gegenüber dem einzelnen Wohnungseigentümer.
3. Ausnahmsweise können diese Beträge im Einzelfall dem Wirtschaftsplan auch dann unmittelbar zu entnehmen sein, wenn sie sich durch die Angabe geeigneter Verteilungsschlüssel im Wirtschaftsplan in Verbindung mit den dem jeweiligen Wohnungseigentümer be-kannten Umrechnungsfaktoren durch einfache Rechenvorgänge un-schwer ermitteln lassen.
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