Urteil Wohnungseigentum
Schlagworte
Wohnungseigentum; Aufwendungsersatzanspruch
Leitsatz
Macht ein Wohnungseigentümer aufgrund eines Eigentümerbeschlusses Aufwendungen für das gemeinschaftliche Eigentum, so steht ihm gegen die übrigen Eigentümer ein anteilsmäßiger Ausgleichsanspruch zu. Auf die Regelungen des Auftragsrechts oder der Geschäftsführung ohne Auftrag braucht nicht zurückgegriffen zu werden.
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