Urteil Wohnungseigentum


Schlagworte

Wohnungseigentum; Sondernutzungsrecht an Dachräumen; Dachausbau; Ausbau von Dachräumen; bauliche Veränderung

Leitsätze

1. Das einem Wohnungseigentümer eingeräumte Sondernutzungsrecht an "Dachräumen/Speicherräumen" schließt die Befugnis ein, die Räume als Hob byraum oder Werkstatt zu nutzen.

2. Den Ausbau von Dachräumen/Speicherräumen durch den Sondernutzungsberechtigten durch Verschalung des Dachstuhls und Einbau zusätzlicher Dachfenster sowie Installationen zum Anschluß an die Heizung und die Wasser- und Abwasserleitungen brauchen die übrigen Wohnungseigentümer nicht zu dulden, weil sie durch die damit ermöglichte intensivere Nutzung der Dachräume/Speicherräume in ihren Rechten beeinträchtigt werden.

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