Urteil Wohnungseigentum


Schlagworte

Wohnungseigentum; Aktivlegitimation für Ansprüche auf ordnungsgemäße Verwaltung; Jahresabrechnung; Wirtschaftsplan

Leitsätze

1. Ansprüche auf ordnungsmäßige Verwaltung kann jeder Wohnungseigentümer selbständig geltend machen; dazu gehört auch der Anspruch auf Vorlage von Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan gegen den Verwalter.

2. Mangels abweichender Regelung durch Gemeinschaftsordnung oder unangefochtenen Eigentümerbeschluß sind Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan in den ersten Monaten jedes Abrechnungsjahrs aufzustellen.

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