Urteil Wohnungseigentum
Schlagworte
Wohnungseigentum; Jahresabrechnung; Einzelabrechnungen
Leitsätze
1. Anteilige Beträge an Ausgaben der Wohnungseigentümer, die nicht in der Gesamtabrechnung enthalten sind, können nicht Gegenstand der Einzelabrechnungen sein. In einem solchen Fall sind die angefochtenen Einzelabrechnungen nur hinsichtlich dieser Beträge für ungültig zu erklären.
2. Zu den Anforderungen an eine Jahresgesamtabrechnung und an die Einzelabrechnungen.
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