Urteil Wohnungseigentum
Schlagworte
Wohnungseigentum; Jahresabrechnung; Einzelabrechnungen; Stromentnahme aus Gemeinschaftsanschlüssen
Leitsätze
1. Der Eigentümerbeschluß über die Jahresgesamtabrechnung ist nicht allein deshalb für ungültig zu erklären, weil nicht zugleich über die Einzelabrechnungen beschlossen wurde.
2. Die Möglichkeit, daß über Stromzähler für Gemeinschaftsanlagen einzelne Wohnungseigentümer unbefugt Strom bezogen haben, berührt nicht die Ordnungsmäßigkeit der Jahresabrechnung, die die vom Zähler angezeigten Stromkosten als Gemeinschaftsausgaben enthält; diese Frage betrifft allein die Ordnungsmäßigkeit der Entlastung des Verwalters.
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