Urteil Wohnungseigentum
Schlagworte
Wohnungseigentum; Warmwasserzählereinbau; ordnungsgemäße Verwaltung
Leitsatz
Beschließen die Wohnungseigentümer unter Berufung auf die unverhältnismäßig hohen Kosten, die Anbringung von Warmwasserzählern zu unterlassen, weil die Kosten für Anbringung und laufenden Unterhalt höher sind als die zu erwartenden Einsparungen, widerspricht ein solcher Beschluß nicht den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung.
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