Urteil Wohnungseigentum
Schlagworte
Wohnungseigentum; Aktivlegitimation für Zahlungsansprüche gegen anderen Wohnungseigentümer
Leitsatz
Ein Wohnungseigentümer kann Zahlungsansprüche der Gesamtheit der Woh-nungseigentümer im Zusammenhang mit der Fertigstellung der Anlage gegen einen anderen Wohnungseigentümer nur dann gerichtlich geltend machen, wenn ein dahingehender Eigentümerbeschluß vorliegt.
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