Urteil Wohnungseigentum


Schlagworte

Wohnungseigentum; Pergola; bauliche Veränderungen; Abstandsflächen; Wiedereinsetzung; Anwendung des Nachbarrechts

Leitsätze

1. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Rechtsmittelfrist ist grundsätzlich zu gewähren, wenn bei normaler Postlaufzeit mit dem rechtzeitigen Eingang der Rechtsmittelschrift beim Gericht der weiteren Beschwerde gerechnet werden könnte.

2. Haben die Wohnungseigentümer in der Gemeinschaftsordnung die gesetzliche Regelung über bauliche Veränderungen abbedungen, sind für die Frage, ob ein Wohnungseigentümer die Beseitigung einer solchen (hier: Pergola) verlangen kann, die nachbarrechtlichen Vorschriften maßgebend.

3. Den Bestimmungen der Bayerischen Bauordnung über die Einhaltung von Abstandsflächen kommt nachbarschützende Wirkung zu. Eine ebenerdig als offenes Rankgerüst errichtete Pergola ist jedoch nicht abstandsflächenpflichtig.

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