Urteil Wohnungseigentum
Schlagworte
Wohnungseigentum; Verwaltungsübertragung; Erstveräußerung
Leitsätze
1. Die nach § 20 Abs. 2 WEG unverzichtbare Verwaltung kann nur einer einzelnen Person übertragen werden, bei der es sich auch um eine juristische Person oder um eine Personengesellschaft des Handelsrechts, nicht aber um eine in anderer Weise, insbesondere in der Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, verbundene Mehrheit von Personen handeln kann.
2. Die durch Gesetz vom 3. Januar 1994 (BGBl. I S. 66) eingefügte Vorschrift des § 61 WEG ist nur anzuwenden, soweit es sich um die erstmalige Veräußerung des Wohnungseigentums nach seiner Begründung im Wege der Teilung gemäß § 8 WEG handelt.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?