Urteil Wohnungseigentum
Schlagworte
Wohnungseigentum; Begründung von Sondereigentum; Vorbehalt des Bauträgers; umfassendes Sondernutzungsrecht
Leitsätze
1. Die Einräumung eines umfassenden Sondernutzungsrechts an einer im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Grundstücksfläche einschließlich des Rechts, diese zu bebauen, enthält nicht die vorweggenommene Einigung über die Einräumung von Sondereigentum an den Räumen in einem solchen Gebäude zugunsten des Sondernutzungsberechtigten.
2. Die vorweggenommene Zustimmung oder Ermächtigung, am gemeinschaftlichen Eigentum Sondereigentum zu begründen, kann nicht mit einer die Sondernachfolger bindenden Weise als Inhalt des Sondereigentums vereinbart werden (Bestätigung von BayObLGZ 1997, 233 und 2000, 1).
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