Urteil Wohnungseigentümerversammlung im Gaststättenvorgarten macht Eigentümerbeschlüsse nicht ungültig


Schlagworte

Wohnungseigentümerversammlung im Gaststättenvorgarten macht Eigentümerbeschlüsse nicht ungültig

Leitsatz

Formelle Mängel bei Beschlußfassung der Wohnungseigentümerversammlung (zunächst im frei zugänglichen Gaststättenraum, später im Vorgarten) führen nicht zur Ungültigerklärung von Eigentümerbeschlüssen, wenn festzustellen ist, daß die Mängel sich nicht auf die Beschlußfassung ausgewirkt haben.

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