Urteil Wohnungseigentümer
Schlagworte
Wohnungseigentümer; Nachhaftung; Erwerber
Leitsatz
Der "werdende" Wohnungseigentümer haftet auch nicht in entsprechender Anwendung von § 16 Abs. 2 WEG für Verbindlichkeiten, die noch vor seinem Eigentumserwerb begründet werden und fällig geworden sind.
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