Urteil Wohnungseigentümer


Schlagworte

Wohnungseigentümer; Verwalter; Umbauarbeiten; Feststellungsantrag; Zulässigkeit

Leitsätze

1. Der einzelne Wohnungseigentümer kann gegen den Verwalter nicht den Anspruch gerichtlich geltend machen, bei Umbauarbeiten veränderte Kellerabteile wieder so herstellen zu lassen, wie es dem Aufteilungsplan entspricht.

2. Der einzelne Wohnungseigentümer kann gegen den Verwalter gerichtlich grundsätzlich nicht die Feststellung beantragen, er dürfe hinsichtlich bestimmter Kosten nicht zur Zahlung mitherangezogen werden.

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