Urteil Wohnungseigentümer
Schlagworte
Wohnungseigentümer; Antragsänderung in der Beschwerdeinstanz; Ablehnung eines Beschlussantrages eines Wohnungseigentümers als nicht anfechtbarer Nichtbeschluss
Leitsätze
1. Verlangt ein Wohnungseigentümer, ihm die Verlegung einer Wasserleitung zu seiner Loggia zu gestatten, liegt keine Antragsänderung vor, wenn er in der Beschwerdeinstanz vorträgt, er benötige die Wasserleitung außer zur Bewässerung der Blumenkästen jetzt auch zur Bewässerung der Pflanztröge.
2. Lehnen die Wohnungseigentümer einen Beschlußantrag eines Wohnungseigentümers ab, liegt in der Regel ein nicht anfechtbarer Nichtbeschluß vor.
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