Urteil Wohnungseigentümer
Schlagworte
Wohnungseigentümer; Selbstverwaltungsrecht; Verwalter; Verwaltung; Wohnungseigentum
Leitsatz
Der Wohnungseigentümer in einer Mehrhaus-Wohnungseigentumsanlage hat gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft und dem Verwalter keine originären Verwaltungszuständigkeiten oder Befugnisse, selbst wenn er früher Alleineigentümer an einem Gebäude der Anlage war.
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