Urteil Wohnungsbindungsgesetz
Schlagworte
Wohnungsbindungsgesetz; Anwendbarkeit; öffentlich geförderte Wohnung; Fördermittel; Mieterhöhung; Modernisierung
Leitsatz
Eine Wohnung bekommt nicht dadurch die Eigenschaft einer öffentlich geförderten Wohnung im Sinne des Wohnungsbindungsgesetzes, daß zur Wohnungsmodernisierung von der Wohnungsbaukreditanstalt Hamburg Mittel bewilligt werden.
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