Urteil Wohnungsbesichtigung
Schlagworte
Wohnungsbesichtigung; Wohnungsbesichtigung/vor Abschluß des Räumungsprozesses; Besichtigungen der Wohnung/einstweilige Verfügung gegen; einstweilige Verfügung/gegen angekündigte Neuvermietung; Unterlassungsanspruch/gegen angekündigte Neuvermietung; Verfügung/einstweilige gegen angekündigte Neuvermietung; Verfügungsanspruch/angekündigte Neuvermietung; Neuvermietung/ Ankündigung vor Abschluß des Räumungsprozesses; Räumungsprozeß/Abschluß als Voraussetzung für Besichtigungsrecht des Vermieters
Leitsatz
Der Mieter hat gegen den Vermieter einen durch einstweilige Verfügung durchsetzbaren Unterlassungsanspruch, wenn letzterer gegenüber Dritten erklärt, die Mietwohnung stehe zur Vermietung an; dies gilt auch dann, wenn ein Räumungsprozeß anhängig ist.
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