Urteil Wohnungsbaugesellschaft
Schlagworte
Wohnungsbaugesellschaft; staatliche Verwaltung; Verwaltervergütung; Verwalterabrechnung; Rechtsnachfolge nach der KWV
Leitsätze
1. Bis zur Aufhebung der staatlichen Verwaltung durften erforderliche Notgeschäftsführungsmaßnahmen zur Vermeidung eines drohenden Schadens vorgenommen werden.
2. Dazu zählen die Renovierung der Fassade, da es sich dabei um eine substanzerhaltende (nicht bloß wertverbessernde) Maßnahme handelt, und die Rekonstruktion von Balkonen, wenn dies wirtschaftlich geboten erschien.
3. Das objektive Interesse des Alteigentümers hat Vorrang vor seinem entgegenstehend geäußerten Willen.
4. Der staatliche Verwalter wird wie ein Beauftragter für den Eigentümer treuhänderisch tätig und hat einen Aufwendungsersatzanspruch (Leitsätze der Redaktion).
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