Urteil Wohnungsbaugesellschaft
Schlagworte
Wohnungsbaugesellschaft; staatliche Verwaltung; Verwaltervergütung; Verwalterabrechnung; Rechtsnachfolge nach der KWV
Leitsätze
1. Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften im ehemaligen Ost-Berlin sind Rechtsnachfolger der KWV.
2. Nach dem Inkrafttreten des Vermögensgesetzes (29.9.1990) bis zur Beendigung der staatlichen Verwaltung (31.12.1992) stand dem Verwalter eine angemessene Vergütung analog der Pauschale nach § 26 II. BV zu.
3. Der Eigentümer darf Einzelpositionen der Verwalterabrechnung nicht pauschal bestreiten, sondern ist verpflichtet, sich von der Richtigkeit durch Besichtigung des Hauses oder der Wohnungen und Befragung der Mieter zu überzeugen. (Leitsätze der Redaktion)
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