Urteil Wohnungsbau durch Umbau von nicht mehr für Wohnzwecke geeigneten Wohnräumen
Schlagworte
Wohnungsbau durch Umbau von nicht mehr für Wohnzwecke geeigneten Wohnräumen; Wohnraumbegriff; Bad; Toilette
Leitsatz
Zu Wohnzwecken geeignete Wohnräume setzen u. a. eine Toilette und ein Bad voraus. Der wesentliche Bauaufwand für den Umbau ist mit (mindestens) einem Drittel vergleichbarer Neubaukosten anzusetzen.
(Leitsatz der Redaktion)
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