Urteil Wohnungsaufsicht
Schlagworte
Wohnungsaufsicht; erträgliche Wohnverhältnisse; Schallschutz; Modernisierungsgebot; Bestandsschutz
Leitsätze
1. Ist eine Wohnungstrennwand so wenig schallschützend, daß Radio- und Fernsehton sowie Gespräche der einen Wohnung nicht nur als Hintergrundgeräusche in der anderen Wohnung zu hören, sondern dort verständlich sind, sind die Mindestanforderungen an erträgliche Wohnverhältnisse nicht erfüllt.
2. Zur Frage, welche Anforderungen die Wohnungsaufsichtsbehörde durch Modernisierungsgebote stellen darf.
3. Das Institut des baulichen Bestandsschutzes wird nicht schrankenlos gewährleistet.
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