Urteil Wohnungsadressendienst als Wohnungsvermittlung
Schlagworte
Wohnungsadressendienst als Wohnungsvermittlung; Vorabprovision
Leitsatz
Das Verlangen, die Bekanntgabe von Wohnungsadressen an den Mietinteressenten von einem Abonnementpreis in Höhe von 185 Euro abhängig zu machen, verstößt gegen die verbraucherschützenden Vorschriften der §§ 2 Abs. 1, Abs. 4 und 3 Abs. 3 WVermG.
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