Urteil Wohnungsabnahmeprotokoll als Schuldanerkenntnis
Schlagworte
Wohnungsabnahmeprotokoll als Schuldanerkenntnis; Wohnungsübergabeprotokoll
Leitsatz
Ein individuell gefertigtes Wohnungsübergabe-/Wohnungsabnahme-Protokoll stellt sowohl ein deklaratorisches negatives als auch ein deklaratorisches positives Schuldanerkenntnis dar, worauf beide Mietvertragsparteien ihre Ansprüche bzw. Einwendungen/Einreden stützen können.
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